Hightech-Pflege für Ihre Skibekleidung

Après-Ski für Ihre Profibekleidung

Hightech-Pflege für Ihre Skibekleidung

Ihre Profi-Winter-Kleidung hat sich eine pflegende Pause von der abgelaufenen Saison verdient! Wir nehmen Ihnen die gesamte Profikleidung ab und schicken sie in unser Wellness-Programm für Hightech-Textilien. Neben der hochprofessionellen Reinigung und Imprägnierung, organisieren wir auch die komfortable Abholung und Zustellung für Sie.

Machen Sie es wie zahlreiche Liftgesellschaften, Schischulen und Hersteller von Schibekleidung und nutzen Sie unser starkes Service. Wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot noch bevor die schmutzige Kleidung verstaut wird. Gehen sie sauber in die nächste Saison.

Fragen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an. Einfach per Telefon unter +43 (0) 660 90 11 44 0 oder per Kontaktformular!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Reinigung von Skibekleidung

Gerade MitarbeiterInnen in Schischulen oder anderen Betrieben oder Vereinen, die die ganze Wintersaison Sonne, Wind, Schnee und Regen ausgesetzt sind, sind auf eine technisch hochwertige Kleidung angewiesen – Atmungsaktivität, Wasserundurchlässigkeit, Kälteschutz, sowie ein einheitliches Erscheinungsbild sind einiger der wichtigen Aspekte hochwertiger Schibekleidung. Eine hochwertige, sensible Kleidung verlangt natürlich auch eine fachgerechte professionelle Pflege. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, Ihre Schikleidung fachkundig zu reinigen, um all die zuvor genannten Aspekte beizubehalten.

Selbstverständlich organisieren wir für Ihr Unternehmen auch gerne die Abholung, sowie Zustellung Ihrer Schibekleidung. Zahlreiche Schischulen, Liftgesellschaften und freiwillige Feuerwehren profitieren schon seit einigen Jahren von unserem Service und konnten sich bereits von unserer Qualität überzeugen. Einer erfolgreichen Wintersaison 2024 steht somit kleidungstechnisch nichts mehr im Wege.

 

Reinigung & Pflege

Ihre wertvolle Kleidung wird nach modernsten verfahrenstechnischen Gesichtspunkten und optimal auf die verwendeten Materialien abgestimmten Geräten werterhaltend gepflegt. Jacken und Hosen mit Laminateinlage oder mit Daunenfüllung werden nach folgendem Verfahren behandelt:

  • Spezial-Nassreinigung
  • Imprägnierung
  • Trocknung
  • Spezial-Finish
  • bei Bedarf Weiterleitung zur Reparatur

Äußerlich erkennbare Verunreinigungen werden vorbehandelt, tragebedingte Verunreinigungen im Futter werden ebenso nachhaltig entfernt. Die Atmungsaktivität bleibt erhalten und sensible Membranen werden nicht zerstört.

Die Kleidung strahlt wieder und vermittelt einen angenehmen, frischen und sauberen Eindruck.

AGB – für das Textilreiniger-, Wäscher- und Färbergewerbe

1. Preis laut Tarif

2. Ausführung:
Die zum Waschen, Chemischreinigen, Färben, Bügeln, Spannen usw. übernommenen Gegenstände werden fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen; hat der Unternehmer den Kunden überdies individuell zusätzlich zu den allgemeinen in Punkt 3. aufgezählten Beschädigungsgefahren, insbesondere auf die Gefahr bestimmter Schäden bei Bearbeitung der übernommenen Gegenstände schriftlich hingewiesen, so wird er von der Haftung für die Beschädigung frei. Dies trifft insbesondere auf eine fehlende Pflegekennzeichnung zu.

3. Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, an denen dem Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft. Dies gilt insbesondere:

a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u. dgl.,
b) für Einlaufen von Gegenstände, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist,
c) für Gegenstände, die eine falsche Textilpflegekennzeichnung tragen und bei denen durch Inaugenscheinnahme und einfache Proben nicht die entsprechende richtige Reinigungsart festgestellt werden kann,
d) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen,
e) für Beschädigen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Material hergestellt sind,
f) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material.

4. Beim Färben werden Kundenwünsche nach Art der Ausführung nach Möglichkeit berücksichtigt. Für völlige Übereinstimmung mit den Farbmustern kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

5. Liefertermin:
Schadenersatzansprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als ein Monat überschritten wird; der Betriebsurlaub verlängert diese Frist zur Geltendmachung. Der Schadenersatz bezieht sich nur auf das Reinigungsgut und nicht auf Folgeschäden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. 

6. Reklamationsfrist:
Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens vorgebracht werden. Sie werden jedenfalls nur unter der Voraussetzung berücksichtigt, dass der betreffende Gegenstand inzwischen nicht getragen oder bearbeitet wurde. 

7. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung:
Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird bei Vorliegen eines Anschaffungspreisbeleges der gemeine Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, wobei jeweils vom Neuwert für das 1. Jahr 30%, für das 2. Jahr weitere 20%, für das 3. Jahr weitere 10% und für das 4. Jahr weitere 10% abgesetzt werden. Ab dem 5. Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet.

Sofern kein Anschaffungspreisbeleg vorgelegt werden kann, sind Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufsfirma bekanntzugeben. 
Der Gegenstand geht ins Eigentum des Unternehmens über.

8. Abholung:
Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu verwerten und den Erlös mit Putzlohn und Lagerungskosten aufzurechnen. 

9. Übergabe:
Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Rückgabe des Übernahmescheines und erfolgter Bezahlung. Kann der Übernahmeschein nicht vorgelegt werden, wird die Ware nur gegen Ausweisleistung ausgefolgt.

10. Versicherung:
Alle Kleidungstücke sind Transportversichert, die eingelagerten Kleidungsstücke sind ab Bezahlung der Rechnung versichert.

11. Zahlung:
Mit Kreditkarte:
Die Abbuchung erfolgt unmittelbar nach dem Einlangen des Reinigungsauftrages in unserem Haus. 

Mit Zahlschein:
prompt nach Erhalt der Rechnung zusammen mit der gereinigten Bekleidung. 

Mit Zahlschein und Einlagerung:
prompt nach Erhalt der Rechnung, vor der Einlagerung. 

Kontakt – Ihr Reinigungsprofi

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